Im Jahre 1971 wurde ad personam die erste und einzige Lehrkanzel für forensiche Psychiatrie in Österreich gegründet und Gerhart Harrer als Ordinarius für forensische Psychiatrie (an der Juridischen Fakultät der Paris-Lodron-Universität) berufen.
Nach seiner Emeritierung 1987 leitete er das Institut für forensische Psychiatrie interimistisch noch zwei weitere Jahre bis zum 30. September 1989.
In der forensischen Psychiatrie waren seine Forschungsschwerpunkte u.a.:
- Begutachtung der Schuldfähigkeit und Täterprognose
- Rechtsfürsorge für psychisch Kranke, Anhaltegesetzgebung (Mitwirkung an Beratungen mit dem zuständigen Ministerium am Gesetzesentwurf)
- Einschätzung der Testierfähigkeit
- Gutachterliche Beurteilung der Arbeits- und Berufsfähigkeit von Menschen mit von Verletzungsfolgen und Schmerzen
Er gründete und leitete das juridisch-psychiatrische Seminar (auch für Richter und Staatsanwälte) an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät.
Viele seiner Publikationen in diesem Bereich entstanden in Zusammenarbeit mit seiner langjährigen Mitarbeiterin Frau Ass.Prof. Dr.phil. Christel Frank.